Abklärungen / Therapien

 

 

1. Ausgangslage

Bei Schwierigkeiten im schulischen oder persönlichen/familiären Bereich können Eltern, LehrerInnen, Kindergärtnerinnen und Schulpflegen die Dienste des Schulpsychologischen Dienstes in Anspruch nehmen.
Unsere Schulpsychologin: Frau Dr.phil.Rosmarie Baumgartner, Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP, Aussenstelle Bremgarten, Areal St. Josef-Stiftung, 5620 Bremgarten, Tel.-Nr. 062/835 40 77 bzw.
E-mail rosmarie.baumgartnerATag.ch

2. Anmeldung zur Abklärung

Eine Anmeldung zur Abklärung von Seiten der Schule kann immer nur mit dem Einverständnis der Eltern bzw. Inhaber der elterlichen Sorge (gesetzliche Vertretung) erfolgen.
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Altersjahr können sich auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vetretung anmelden!
Bei psychischen Problemen oder Problemen im Familienbereich können sich die Eltern selbstverständlich direkt beim Schulpsychologischen Dienst für ein Abklärung bzw. Beratung anmelden. Aufgrund des Amtsgeheimnisses werden diese Fälle nicht weitergemeldet.
Im Fall von schulischen Problemen bzw. Verdacht auf Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Logopädie, Dyskalkulie) sollte die Abklärung über den Klassenlehrer bzw. durch die Schulpflege angeordnet werden.
«Wird eine Abklärung nicht von den vorerwähnten Stellen angeordnet, gilt sie als Privatschulung, womit die Leistungspflicht der Gemeinde entfällt!»

3. Durchführung der Abklärung

Verdacht auf Logopädie

  • Die entsprechende Abklärung wird von der Logopädin vorgenommen (Ambulatorium in Arni bzw. Logopädinnen in Oberwil-Lieli und Jonen bzw. je nachdem wo der Schulort zugeteilt ist).
  • Eine Erstabklärung findet anlässlich des jährlichen Reihenuntersuchs im Kindergarten statt, mit Nachkontrolle im ersten Jahr der Primarschule. Im ersten Kindergartenjahr werden die Eltern mit Brief informiert und um ihr Einverständnis gebeten, ansonsten findet kein Untersuch statt.

Verdacht auf Legasthenie und Dyskalkulie

  • Die Abklärung wird von der Schulpsychologin vorgenommen.

Verdacht auf andere Probleme / Beschwerden

  • Stellt sich bei der Abklärung bei der Schulpsychologin heraus, dass das Problem des Kindes eher im medizinischen / psychischen Bereich liegt, überträgt die Schulpsychologin den Fall an die entsprechende Fachstelle (z.B. an den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Aargau, KJPD , Ambulatorium, in 5610 Wohlen).

4. Therapien

Die aufgrund der Abklärung von der Schulpsychologin bzw. Logopädin angeordnete Therapie muss von der Schulpflege nur formell bewilligt werden (Kenntnisnahme und Protokollierung!), die entsprechenden Anmeldungen bei der zuständigen Therapeutin erfolgen direkt über das Vorstandsmitglied im Gemeindeverband für Sprachheil-therapie und Schulpsychologie Kelleramt (für Jonen ist derzeit B. Koller zuständig).
Die Schulpflege wird über die laufenden Therapien informiert.

 

Dies gilt für

Legasthenie-Therapien

Erfolgt am Schulort des Schülers. Die Kosten werden vom Kanton übernommen.

Logopädie-Therapien

Therapiert wird in unserem Ambulatorien in Arni, bzw. durch die Logopädinnen in Oberwil-Lieli oder in Jonen. Die Kosten für die Therapie werden vom Kanton übernommen. Die übrigen Kosten, d.h. Schulmaterial und allfälligeTransportkosten trägt die Wohngemeinde.

Dyskalkulie-Therapien

Therapien werden zentral in Oberlunkhofen und nur am Mittwochnachmittag durchgeführt. Die Kosten werden bis auf weiteres vom Gemeindeverband für Sprachheiltherapie und Schulpsychologie Kelleramt getragen (Vereinbarung unter den sieben angeschlossenen Kellerämter-Gemeinden mit Kostenverteilung gemäss Einwohnerzahl).
Die Kosten für Schulmaterial gehen zu Lasten des Gemeindeverbandes und werden den Gemeinden weiterverrechnet.

Massnahmen bei Suchtproblemen (Drogen, Alkohol etc.)

Bei Verdacht auf ein Suchtproblem wird der Schüler an die Suchtpräventionsstelle des Bezirks Bremgarten in Wohlen verwiesen.
Zudem stehen dem SPD (Schulpsychologischen Dienst), den Eltern und Lehrern folgende Fachstellen für Beratung und Begleitung zur Verfügung:

Psychomotorische Therapie (Fein- und Grobmotorik) / Früherziehung

Dies wird immer mehr auch bei unseren Kindern diagnostiziert. Der Schulpsychologische Dienst kann bei Feststellung nur vermittelnd helfen bei der Suche nach einem Therapeuten (z.B. Ambulatorium f. Psychomotorik-Therapie Stiftung St. Josefsheim Bremgarten, Ambulatorium für Psychomotorik-Therapie Kreisschule Mutschellen oder in Sins).
Die Kosten für diese Therapien werden übernommen (je nach Fall, Krankenkasse oder IV).

 
     
 

 

 

 

 

 

 

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