Logopädie / Dyskalkulie

Organisation der Abklärungen und Finanzierung von Logopädie und Legasthenie

1. Organisation

Gemäss Schulgesetz ist der Kanton Aargau verpflichtet, Sprachtherapien selber anzubieten oder sie zu ermöglichen. Unsere Anlaufstelle die Zweigstelle in Bremgarten, die zum Kreis Wohlen gehört.

2. Abklärungen

Vor Therapiebeginn ist eine Abklärung vorzunehmen. Diese muss immer mit dem Einverständnis der Eltern erfolgen. In der Regel wird sie von Eltern, Lehrkraft oder Schulpflege beantragt. Die dafür zuständige Fachstelle ist für Legasthenie die Schulpsychologin, für Logopädie die Logopädin.

Die Reihenuntersuchung im Kindergarten wird im ersten Kindergartenjahr durchgeführt durch die Logopädin. Das Einverständnis der Eltern wird mit Brief der Logopädin eingeholt, fehlt diese Zustimmung erfolgt keine Abklärung .

Wird eine Abklärung nicht von unserer Schulpsychologin bzw. Logopädin durchgeführt, gilt dies als »privat« und die entsprechenden Kosten werden nicht übernommen.

3. Finanzierung

Gemäss den Vorschriften des Schulgesetzes wird das Sprachheilwesen durch den Kanton finanziert.

Für die Eltern entsteht keine Kostenfolge weder für Legasthenie- noch für Logopädie-Therapien. Die Dauer einer ordentlichen Therapie sollte im Maximum 2 Jahre betragen. Sofern die Therapie aus wichtigen Gründen nicht beendet werden kann, ist in der Regel eine Standortbestimmung durch die Schulpsychologin notwendig und zu veranlassen bzw. der Vorstand des Gemeindeverbandes ist von der Therapeutin über die Gründe für eine Weiterführung zu informieren.

 

4. Dyskalkulie    

  • Die Rechenschwäche muss von der Schulpsychologin abgeklärt und festgestellt werden.

 

Vorgehen bei der Abklärung und Therapie von Legasthenie und Logopädie (bzw. Dyskalkulie)

Eltern, LehrerIn, Kindergärtnerin
stellen Antrag auf Abklärung

Anmeldung direkt bei der Schulpsychologin (für Legasthenie und Dyskalkulie) oder bei der Logopädin (für Logopädie) oder über die Schulpflege

Die Schulpsychologin/Logopädin
klärt ab, erstellt einen Bericht und empfiehlt
geeignete Massnahmen: Antrag an Schulpflege

Die Schulpflege nimmt Kenntnis und
beschliesst formell und mit Protokoll die Therapie

Erstellung des entsprechenden Meldeformulars A) an Therapeutin mit Auftrag zur Therapieerteilung

Die beantragte Therapie wird realisiert

Bei Therapieschluss:

Das Ende der Therapie (durch Therapeutin, Psychologin, Logopädin) wird der Schulpflege und der Besoldungsstelle gemeldet. Die Schulleitung wird regelmässig über aktuelle Therapien informiert.

 

 
     
 

 

 

 

 

 

 

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