Schülerrat

 

 

 

Die Kreisschule Kelleramt führt einen Schülerrat.

Aus jeder KSK-Klasse wird ein Schüler/eine Schülerin gewählt. Dieser Schüler oder diese Schülerin muss von der Klasse getragen sein. Auch sollte er/sie ein gewisses Durchsetzungsvermögen und Ideen mitbringen. Er oder sie ist bei Klassenproblemen der oder die Klassensprecher/-in bei der Schulleitung. Die Klassenlehrperson organi-siert die Wahl in ihrer Klasse.

Der Schülerrat wird von einer Lehrperson begleitet. Die Entschädigung pro Sitzung für die Lehrperson ist 1 Stundenansatz der Gemeinde Jonen gemäss Ämterentschädigung. Die Lehrperson bleibt im Hintergrund und hilft dem oder der Vorsitzenden nur falls nötig.

Die gewählten SchülerInnen wählen den/dieVorsitzende(r), deren/dessen Stellver-tetung und ein Protokollteam, bestehend aus zwei bis drei fähigen Leuten an ihrer 1. Sitzung für ein Jahr.

Der Schülerrat hat regelmässig pro Quartal eine Sitzung. Bei Bedarf dürfen, müssen es auch mehr sein. Die Sitzung findet über den Mittag statt und darf keinen Fachunterricht tangieren.

Kompensation für Ratsmitglieder: Einen Halbtag pro Semester. Der Schüler muss vorgängig den Lehrer fragen, ob der gewünschte Halbtag auch für ihn in Ordnung ist.

Mögliche Inhalte der Schülerratstraktandenliste sind:

  • Veranstaltungen an der Schule (Jugendfest, Hausfest)
  • Schulblatt
  • Anschaffungen
  • Konfliktlösungen
  • Pausenaktionen
  • Begrüssung der neuen Schüler anfangs Schuljahr
  • Schülerturniere
  • Klassenübergreifende Projekte
  • Projektwochen
  • Schulordnung
  • Koordination der Projekte von einzelnen Klassen
  • Anträge aus den einzelnen Klassenräten
  • etc.

Themen, die einzelne Lehrpersonen oder deren Unterricht betreffen, sind tabu für den Schülerrat. (Aufsicht durch begleitende Lehrperson) Solche Themen werden der Lehrperson direkt via Klassenrat mitgeteilt oder, falls es zu keiner Einigung kommt, der Schulleitung.

Der Schülerrat hat ein Antragsrecht an SPF oder Lehrerschaft und umgekehrt. Der Schülerrat ist das Sprachrohr der Schüler und auch die Vermittlungsstelle zwischen Lehrer- und Schülerschaft.

Pflichten des Schülerrates: Mithilfe bei Umsetzung von getroffenen Entscheiden, Anträge aus den Klassenräten müssen behandelt werden und die Schülerräte müssen ihre vom Schülerrat zugewiesenen Aufgaben termingerecht erledigen.

Die Abgeordneten müssen von der Klassenlehrperson Zeit bekommen um über die Sitzungen zu informieren, z.B. während dem Klassenrat.

 
     
 

 

 

 

 

 

 

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