Allgemeines
Alle SchülerInnen der Schule der Gemeinde Jonen und der Kreisschule Kelleramt
halten sich an die folgende Schulordnung und respektieren die Anweisungen von
Lehrpersonen und Hauswarten. Untereinander wird ein freundlicher Umgangston
gepflegt, man grüsst und hilft einander, wo sich die Möglichkeit dazu bietet und wo
die Erfordernisse dies verlangen.
Absenzen
Ist absehbar, dass ein/e SchülerIn krankheitshalber mehrere Tage dem Unterricht
fernbleiben muss, sollte die Klassenlehrperson so früh wie möglich telefonisch
darüber informiert werden. Nach jeder Absenz ist sogleich, d. h. am ersten Schultag
nach der Absenz, eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern
mitzubringen. Urlaub bis maximal einen Tag für Familienanlässe oder wegen
anderen wichtigen Gründen kann auf schriftliches Gesuch hin von der
Klassenlehrperson bewilligt werden. Andere Urlaubsgesuche sind schriftlich und so
früh wie möglich an die Schulleitung zu Händen der zuständigen Schulpflege
einzureichen. Während der Schulzeit an der Primarschule oder an der Kreisschule
bewilligen die Schulpflegen maximal einmal ein Gesuch auf Ferienverlängerung.
Schulweg
Alle SchülerInnen verhalten sich auf dem Schulweg korrekt, anständig und
aufmerksam, damit es zu keinen Unfällen oder Reklamationen kommt. SchülerInnen,
die mit dem Velo, Mofa oder Roller zur Schule kommen, benutzen den direkten Weg
zum Velo- und Mofaunterstand und parkieren ihre Fahrzeuge so, dass keine anderen
beschädigt werden. Zudem achten alle darauf, dass ihre Fahrzeuge in gutem
Zustand sind, vor allem müssen das Licht und die Bremsen funktionieren und auch
die Vignette darf nicht fehlen. SchülerInnen aus Jonen müssen sich zuvor mit der
Schulleitung in Verbindung setzen, wenn sie ihr Fahrzeug auf dem Schulareal
abstellen wollen.
Pausen, Zwischenstunden und Mittagszeit
Die SchülerInnen der beiden Schulhäuser „Rigi“ und „Titlis“ verbringen die grossen
Pausen draussen. Ausnahmen kann die Pausenaufsicht oder die Klassenlehrperson
bewilligen. Im Oberstufenschulhaus „Pilatus“ entscheidet jede Lehrperson für ihre
Klasse, wo sich die SchülerInnen während den Pausen aufhalten dürfen. Das
Schulareal darf während den Unterrichtszeiten nicht ohne Bewilligung einer
Lehrperson verlassen werden. Während den Stundenplanzeiten sind die
SchülerInnen, die eine Zwischenstunde haben, entweder als Gast in einer andern
Klasse, im eigenen Schulzimmer oder im Schüleraufenthaltsraum. Die SchülerInnen
betreten die Schulhäuser erst beim ersten Glockenzeichen vor der jeweiligen
Schulstunde, damit die andern Klassen nicht durch unnötigen Lärm gestört werden.
Den SchülerInnen steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Vor allem können die
auswärtigen SchülerInnen hier die Mittagspause verbringen. Für diesen Raum im
Untergeschoss des Schulhauses „Pilatus“ besteht ein separates
Benützungsreglement.
Suchtmittel
Das Rauchen, Schnupfen und das Konsumieren von Alkohol und anderen
Suchtmitteln ist verboten. SchülerInnen, die berauscht den Unterricht besuchen,
müssen sofort von den Eltern abgeholt werden und sie werden der
Disziplinarkommission gemeldet.
Mobiltelefone und Musikgeräte
Die Mobiltelefone und Musikgeräte sind in den Schulzimmern ausgeschaltet und
nicht sichtbar. Ausnahmen kann die anwesende Lehrperson bewilligen. In den
Schulhäusern und auf dem gesamten Schulgelände sind während den Schulzeiten
von 07.30 Uhr – 17.15 Uhr, ausgenommen Samstag, Sonntag und
Mittwochnachmittag die Mobiltelefone auf lautlos gestellt und Musikgeräte dürfen nur
über Kopfhörer benützt werden. Bei Regelverstoss wird das entsprechende Gerät
eingezogen und kann erst am Ende des Schultages bei der entsprechenden
Lehrperson wieder abgeholt werden.
Verhalten innerhalb der Schulanlage
Die Schulhäuser und deren Einrichtungen werden sorgfältig behandelt. Mutwillige
und fahrlässige Beschädigungen von Lehrmitteln und Einrichtungen werden auf
Kosten der Eltern der fehlbaren SchülerInnen instand gestellt oder ersetzt. Wer
beobachtet, wie jemand Fahrzeuge oder Schulhauseinrichtungen beschädigt, meldet
dies sofort, denn nur durch gemeinsames Aufpassen und Sorgetragen können
Beschädigungen und Vandalismus verhindert werden. (Selbstverständlich werden
Namen von SchülerInnen, die solche Beobachtungen mitteilen, absolut vertraulich
behandelt!).
Es dürfen keine Kleider mit rassistischen, sexistischen oder anderen
diskriminierenden Beschriftungen getragen werden. Während des Unterrichts in den Schulzimmern wird auf das Tragen von Kopfbedeckungen (Kapuzen, Mützen, etc.)
verzichtet; Ausnahmen: medizinische oder religiöse Gründe. Zur Schonung der Turnhallenböden dürfen keine Turnschuhe mit dunklen Sohlen getragen werden. Der
„rote Platz“ und die Spielwiese dienen nicht als Freizeitfussballplatz, denn dafür steht
der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg zur Verfügung. Die Spielwiese darf nur
betreten werden, wenn sie trocken oder schneebedeckt ist. Schuhe mit Stollen sind
auf der Spielwiese nicht erlaubt. Schneeballschiessen ist nur auf der Spielwiese
erlaubt, wobei keine Schneebälle auf das umliegende Gelände geschossen werden
dürfen. Mit Velos, Mofas und Rollern soll nur bis zu den Abstellplätzen gefahren
werden. Sonst ist auf dem ganzen Areal Fahrverbot. Die Schrägauffahrt (Metallrost)
entlang des Schulhauses „Titlis“ darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden.
An folgenden Orten gilt striktes Fahrverbot für Inlineskates, Skateboards, Kickboards
und andere fahrbare Untersätze:
- auf dem roten Platz über der Turnhalle „Pilatus“
- in sämtlichen Schulhäusern
- auf der Schrägauffahrt entlang des Schulhauses „Titlis“
Wir danken für eine gute Zusammenarbeit!