Übertritte / Aufnahmeprüfung

 

 

1. Allgemeines

Aus der 5. Klasse Primar können die Schüler gemäss Lehrerempfehlung prüfungsfrei an die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule wechseln. Die Empfehlung erfolgt aufgrund der Leistung, der Arbeitsdisziplin und der Entwicklungsprognose.
Wer ohne Lehrervorschlag in die Sekundar- oder Bezirksschule eintreten möchte, kann sich für die Aufnahmeprüfung anmelden.
Aus der 1. Real oder 1. Sek. können die Schüler gemäss Lehrerempfehlung prüfungsfrei an die 1. Sek bzw. an die 1. Bez wechseln. Wer ohne Lehrervorschlag in die Sek oder Bez eintreten möchte, kann sich für die Aufnahmeprüfung anmelden.
Ein Übertritt von der 2. Real in die 2. Sek. oder von der 2. Sek. in die 2. Bez. ist nur auf Empfehlung der Lehrperson möglich.
Aus der 3. Real, bzw. 3. Sek. können die Schüler mit der Empfehlung des Klassenlehrers in die 3. Sek., bzw. 3. Bez.   wechseln. Wer ohne Lehrervorschlag in die 3. Sek. oder 3. Bez.   eintreten möchte, kann sich für die Aufnahmeprüfung anmelden.
Ebenfalls möglich ist der Übertritt von der 4. Real in die 4. Sek. und von der 4. Sek. in die 4. Bez. Bei diesen Übertritten gibt es keine Aufnahmeprüfungen. Entscheidend ist der Antrag der Klassenlehrperson zuhanden Kreisschulpflege. Die Übertrittsgesuche nach der 4. Real, bzw. nach der 4. Sek. sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden. Viel besser ist ein Wechsel nach der 3. Oberstufe!

2. Prüfungen

Nur wenn der Lehrer überzeugt ist, dass der Schüler die höhere Stufe meistert, sollte er ihn dort prüfungsfrei hinschicken. Die Notendurchschnitte sind nicht verbindlich und dienen lediglich als Entscheidungshilfe

Real: unter 4-5                    Sek.: zwischen 4-5 und 5             Bez.: 5 und besser

Aufnahmeprüfung in die 1. Sek. / 1. Bez.

Die schriftliche Prüfung besteht aus:
Deutsch
(Texte verfassen à 90', Textverständnis und Wortschatz à 45' und Grammatik und Rechtschreibung à 45')
Mathematik (Fertigkeiten à 30' und Problemlösungen à 90') Die Prüfung basiert auf dem Lehrplan der 5. Primar. Sämtliche Prüfungen sind schriftlich. Für den Bez.übertritt ist eine 5, für den Sek.übertritt eine 4-5 in der Prüfung erforderlich. (Rundung auf einen Zehntel!)

Aufnahmeprüfung in die 3. Sek.

Die schriftliche Prüfung besteht aus: Deutsch (Texte verfassen à 60' und Textverständnis und Grammatik à 45') Mathematik (Fertigkeiten à 30' und Problemlösung à 60'). Für die Bez. wird Französisch und für die Sek. Französisch oder Englisch geprüft. Fremdsprache (Textverständnis, Grammatik und kommunikative Elemente à 60')
Die Prüfungsfragen basieren auf dem Lehrplan der 3. Real, bzw. der 3. Sek.
Die Prüfungen werden von einer kantonalen Kommission erstellt.

3. Termine

Bis Mitte März finden Gespräche über Stufenzuweisung und Prüfungsmöglichkeiten zwischen Eltern, Lehrpersonen und SchülerInnen statt.

            Gute Information, wenig Reklamation!

Mitte März stellt die Lehrperson ihre Übertrittsempfehlung den Eltern schriftlich zu. Eltern, die mit dem Empfehlungsentscheid nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre abweichenden Argumente einem Ausschuss der Schulpflege vorzutragen. Die Lehrperson erläutert an derselben Sitzung die Gründe für ihren Übertrittsentscheid.
Ende März müssen die Übertritte und die Prüflinge der Schulpflege gemeldet werden. Die Lehrperson bespricht ihre Entscheide vorgängig mit der Schulleitung. Nach der Validierung der Entscheide durch die Schulpflege meldet die Lehrperson die Schüler bei den Schulleitungen jener Schulen an, an welche der Übertritt erfolgen soll. Gleichzeitig müssen die Prüflinge den Schulleitungen der prüfenden Schulen gemeldet werden.
Ende Mai/anfangs Juni finden die Prüfungen statt.

 
     
 

 

 

 

 

 

 

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