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Schulordnung

Allgemeines

Alle Schüler:innen der Schule der Gemeinde Jonen und der Kreisschule Kelleramt halten sich an die folgende Schulordnung und respektieren die Anweisungen von Lehrpersonen und Hauswarten. Untereinander wird ein freundlicher Umgangston gepflegt, man grüsst und hilft einander, wo sich die Möglichkeit dazu bietet und wo die Erfordernisse dies verlangen.

Absenzen

Ist absehbar, dass Schüler:innen krankheitshalber mehrere Tage dem Unterricht fernbleiben müssen, sollte die Klassenlehrperson so früh wie möglich telefonisch oder per E-Mail darüber informiert werden. Nach jeder Absenz ist sogleich, d. h. am ersten Schultag nach der Absenz, eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern mitzubringen. Urlaub bis maximal einen Tag für Familienanlässe oder wegen anderen wichtigen Gründen kann auf schriftliches Gesuch hin von der Klassenlehrperson bewilligt werden. Pro Schuljahr dürfen die Eltern für ihre Kinder 4x einen freien Schulhalbtag (Jokertag) schriftlich bei der Klassenlehrperson beantragen. Diese vier Halbtage dürfen auch kumuliert werden, d.h. es dürfen zum Beispiel zwei volle Tage beantragt werden. Am Ende des Schuljahres verfallen die nicht bezogenen Jokertage. Andere Urlaubsgesuche sind schriftlich und so früh wie möglich an die Schulleitung einzureichen. Während der Schulzeit an der Primarschule oder an der Kreisschule bewilligt die Schulleitung maximal einmal ein Gesuch auf Ferienverlängerung.

Schulweg

Alle Schüler:innen verhalten sich auf dem Schulweg korrekt, anständig und aufmerksam, damit es zu keinen Unfällen oder Reklamationen kommt. Schüler:innen, die mit dem Velo, Mofa oder Motorroller zur Schule kommen, benützen den direkten Weg zum Velo- und Mofaunterstand und parkieren ihre Fahrzeuge so, dass keine anderen beschädigt werden. Zudem achten alle darauf, dass ihre Fahrzeuge in gutem Zustand sind, vor allem müssen das Licht und die Bremsen funktionieren. Schüler:innen aus Jonen müssen sich zuvor mit der Schulleitung in Verbindung setzen, wenn sie ihr Fahrzeug auf dem Schulareal abstellen wollen.
Schüler:innen ist es untersagt, Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe wie Exkursionen, Schulreisen oder Lager mitzubringen und dort zu konsumieren. Aus den erwähnten Gründen ist das Rauchen und generell der Konsum von allen Arten von Suchtmitteln auch auf dem Schulweg und auf dem Platz vor dem Joner Gemeindehaus untersagt. Fehlbare Schüler:innen werden bestraft und deren Eltern werden informiert.

Pausen, Pausenkiosk, Zwischenstunden und Mittagszeit

Die Schüler:innen der Primarschule Jonen verbringen die grossen Pausen draussen. Ausnahmen kann die Pausenaufsicht oder die Klassenlehrperson bewilligen. Für die Schüler:innen der Kreisschule Kelleramt entscheidet jede Lehrperson für ihre Klasse, wo sich die Schüler:innen während den Pausen aufhalten dürfen. Für die Oberstufenschüler:innen wird ein Pausenkiosk geführt.
Das Schulareal darf während den Unterrichtszeiten nicht ohne Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Während den Stundenplanzeiten sind die Schülerinnen und Schüler, die eine Zwischenstunde haben, entweder als Gast in einer andern Klasse oder im eigenen Schulzimmer. Den Schüler:innen der Kreisschule steht über Mittag der Eingangsbereich und die Küche im Parterre des Schulhauses Pilatus zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Gemeinde Jonen im Untergeschoss des Schulhauses Pilatus einen Mittagstisch für alle Schulkinder an.

Suchtmittel

Das Mitbringen von Raucherwaren, Alkohol und generell Suchtmitteln aller Art auf das Schulgelände ist den Schüler:innen nicht gestattet. Ebenso ist der Konsum von all diesen Suchtmitteln verboten. Schüler:innen, die berauscht den Unterricht besuchen, müssen sofort von den Eltern abgeholt werden und die Schulleitung leitet die nötigen Massnahmen ein.

Mobiltelefone, und Musikgeräte

Es müssen jegliche elektronische Geräte morgens von 7.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.20 bis 17.00 Uhr auf dem gesamten Schulareal ausgeschaltet (Handys & Smart-Watches, Flugmodus) und im Rücksack oder Tasche der Schüler:innen aufbewahrt werden.
Bei dringenden Anrufen oder Nachrichten können die Eltern und Erziehungsberechtigte das Sekretariat oder die zuständige Klassenlehrperson kontaktieren.

Wer gegen diese Regelung verstösst, muss sein persönliches Gerät abgeben. Dieses kommt zur Aufbewahrung ins Schulleiterbüro. Die Schüler:innen können bei der Schulleitung das Gerät im Oberstufenschulhaus Pilatus nach Schulschluss wieder abholen.
Bei wiederholten Verstössen erlaubt sich die Schulleitung, disziplinarische Massnahmen anzurodnen.
Wenn   Schüler:innenausnahmsweise  ihr  Handy  während  der  Unterrichts-   oderBetreuungszeit  benützen  müssen,  melden  sie  dies  der  betroffenen  Lehrperson.  Diese  entscheidet,  ob  und  wo  mit  dem  Handy  telefoniert  werden  darf.

Verhalten innerhalb der Schulanlage

In den Gängen und in den Zimmern wird nicht gerannt und man verhält sich leise, damit niemand durch übermässigen Lärm (Schreien, Kreischen, Poltern) gestört wird.
Die Schulhäuser und deren Einrichtungen werden sorgfältig behandelt. Mutwillige und fahrlässige Beschädigungen von Lehrmitteln und Einrichtungen werden auf Kosten der Eltern der fehlbaren Schüler:innen instand gestellt oder ersetzt.
Es dürfen keine Kleider mit rassistischen, sexistischen oder anderen diskriminierenden Beschriftungen getragen werden.
Während des Unterrichts in den Schulzimmern wird auf das Tragen von Kopfbedeckungen (Kapuzen, Mützen, etc.) verzichtet; Ausnahmen: medizinische oder religiöse Gründe. Zur Schonung der Turnhallenböden dürfen keine Turnschuhe mit dunklen Sohlen getragen werden.
Der «rote Platz» und die Spielwiese dienen nicht als Freizeitfussballplatz, denn dafür steht der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg zur Verfügung. Die Spielwiese darf nur betreten werden, wenn sie trocken oder schneebedeckt ist. Schuhe mit Stollen sind auf der Spielwiese nicht erlaubt. Schneeballschiessen ist nur auf der Spielwiese erlaubt, wobei keine Schneebälle auf das umliegende Gelände geschossen werden dürfen. Mit Velos, Mofas und Motorrollern darf nur bis zu den zwei Veloabstellplätzen gefahren werden; ansonsten ist auf dem ganzen Areal Fahrverbot. Ein Veloständer befindet sich bei der Einfahrt bei der Gemeindekanzlei, der andere beim Schulhaus Pilatus und der Mofa-/Motorrollerparkplatz vor der Turnhalle Pilatus. Die Schrägauffahrt (Metallrost) entlang des Schulhauses «Titlis» darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden.
An folgenden Orten gilt striktes Fahrverbot für Inlineskates, Skateboards, Kickboards und andere fahrbaren Untersätze:

  • auf dem roten Platz über der Turnhalle «Pilatus»  
  • in sämtlichen Schulhäusern
  • auf den grossen und kleinen Stufen im Pausenplatzareal
  • auf der Schrägauffahrt entlang des Schulhauses «Titlis»

Diese Schulordnung tritt per 15. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt alle früheren Bekanntmachungen.

Wir danken für eine gute Zusammenarbeit!

Jonen im September 2024

Schulleitung und Lehrerschaft