Neuanmeldungen oder Abmeldungen fürs 2. Semester 2024/25:
schriftlich an die Musikschulleitung, bis spätestens
29. November 2024
An- und Abmeldungen
Die Anmeldung gilt für ein Semester und verlängert sich ohne schriftliche und termingerechte Abmeldung um ein weiteres Semester. Schüler*innen, die bereits unterrichtet werden, müssen sich nicht neu anmelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in die Oberstufe in die Bezirksschule nach Bremgarten oder in die Sek.-/Realschule nach Jonen oder Zufikon wechselt oder die Volksschule beendet.
Anmeldungen und Abmeldungen für den Musikschulunterricht melden Sie bitte schriftlich an die Musikschule Kelleramt. Verbindliche Termine sind Ende Mai für das neue Schuljahr, bzw. Ende November für das 2. Semester.
Abmeldungen ausserhalb dieser Fristen sind nur in Ausnahmefällen (Wegzug aus dem Kelleramt) und auf ein begründetes, schriftliches Gesuch der Eltern möglich.
Sie erreichen die Musikschule per E-Mail musikschule@schulen-jonen.ch oder telefonisch unter 056 649 92 11. Unser Büro befindet sich im Schulhaus Pilatus an der Pfäfflerstrasse 4, 8916 Jonen.
Reglement der Musikschule 2023
Möchten Sie ein Instrument erlernen oder Ihre musikalischen Kenntnisse vertiefen? Unsere Instrumental- und Gesangslehrpersonen erteilen auch Erwachsenen gerne Unterricht. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Anmeldung Musikschule
Abmeldung Musikschule
Infoblätter und Tarife
Reglemente
Reglement der Musikschule Kelleramt (gültig ab 1. August 2023)
Reglement der Musikschule 2023
Reglemente über die Kostenbeteilgung der Gemeinden
Übertritt in die Oberstufe - wichtige Information
Ihr Kind kann den Unterricht weiterhin an der Musikschule Kelleramt besuchen und von den Gemeindesubventionen profitieren. Dies ist unabhängig, ob es in die Bezirksschule nach Bremgarten oder an die Sekundar- oder Realschule nach Jonen oder Zufikon wechselt.
Sie müssen nichts unternehmen – die Anmeldung an der Musikschule Kelleramt gilt ohne Ihren schriftlichen Gegenbericht auch fürs kommende Semester.
Wie bereits in der 6. Klasse werden auch und an der Oberstufe (Real-, Sekundar- und Bezirksschule) alle von der Musikschule Kelleramt angebotenen Instrumental-Lektionen und Sologesang mit 1/3 Lektion (= 15 Minuten) vom Kanton zu 100 % subventioniert.
Sollte Ihr Kind den Musikunterricht beenden oder an eine andere Musikschule wechseln wollen, bitten wir um schriftliche Abmeldung bis 31. Mai 2024.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Musikschulwechsels an die MS Bremgarten die der Musikschule Kelleramt angeschlossenen Gemeinden keine Subventionsbeiträge mehr ausrichten
Unterricht für Erwachsene im Abo-System
Keine Zeit für eine wöchentliche Lektion?
Mit dem flexiblen Abo-System ist der Unterricht auch für engagierte Erwachsene möglich.
Informationen Abo-System für Erwachsene