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Neuanmeldungen oder Abmeldungen fürs 2. Semester 2024/25:

schriftlich an die Musikschulleitung, bis spätestens

29. November 2024



An- und Abmeldungen

Die  Anmeldung gilt für ein Semester und verlängert sich ohne schriftliche und termingerechte Abmeldung um ein weiteres Semester. Schüler*innen, die bereits unterrichtet werden, müssen sich nicht neu anmelden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in die Oberstufe in die Bezirksschule nach Bremgarten oder in die Sek.-/Realschule nach Jonen oder Zufikon wechselt oder die Volksschule beendet.

Anmeldungen und Abmeldungen für den Musikschulunterricht melden Sie bitte schriftlich an die Musikschule Kelleramt. Verbindliche Termine sind Ende Mai für das neue Schuljahr, bzw. Ende November für das 2. Semester.

Abmeldungen ausserhalb dieser Fristen sind nur in Ausnahmefällen (Wegzug aus dem Kelleramt) und auf ein begründetes, schriftliches Gesuch der Eltern möglich.

Sie erreichen die Musikschule per E-Mail musikschule@schulen-jonen.ch oder telefonisch unter 056 649 92 11. Unser Büro befindet sich im Schulhaus Pilatus an der Pfäfflerstrasse 4, 8916 Jonen.

Wichtige Infos in Kürze

Reglement der Musikschule 2023

Möchten Sie ein Instrument erlernen oder Ihre musikalischen Kenntnisse vertiefen? Unsere Instrumental- und Gesangslehrpersonen erteilen auch Erwachsenen gerne Unterricht. Weitere Informationen  dazu finden Sie weiter unten.

Anmeldung Musikschule

Anmeldeformular

Abmeldung Musikschule

Abmeldeformular

Infoblätter und Tarife

Tarif Arni

Tarif Islisberg

Tarif Jonen

Tarif Oberlunkhofen

Tarif Rottenschwil

Tarif Unterlunkhofen


Reglemente

Reglement der Musikschule Kelleramt (gültig ab 1. August 2023)

Reglement der Musikschule 2023

Reglemente über die Kostenbeteilgung der Gemeinden

Arni

Islisberg

Jonen

Oberlunkhofen

Rottenschwil

Unterlunkhofen



 

 

Übertritt in die Oberstufe - wichtige Information

 

Ihr Kind kann den Unterricht weiterhin an der Musikschule Kelleramt besuchen und von den Gemeindesubventionen profitieren. Dies ist unabhängig, ob es in die Bezirksschule nach Bremgarten oder an die Sekundar- oder Realschule nach Jonen oder Zufikon wechselt.

Sie müssen nichts unternehmen – die Anmeldung an der Musikschule Kelleramt gilt ohne Ihren schriftlichen Gegenbericht auch fürs kommende Semester.

Wie bereits in der 6. Klasse werden auch und an der Oberstufe (Real-, Sekundar- und Bezirksschule)  alle von der Musikschule Kelleramt angebotenen Instrumental-Lektionen und Sologesang mit 1/3 Lektion (= 15 Minuten) vom Kanton zu 100 % subventioniert.

Sollte Ihr Kind den Musikunterricht beenden oder an eine andere Musikschule wechseln wollen, bitten wir um schriftliche Abmeldung bis 31. Mai 2024.

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Musikschulwechsels an die MS Bremgarten die der Musikschule Kelleramt angeschlossenen Gemeinden keine Subventionsbeiträge mehr ausrichten



 

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