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Schulordnung

Allgemeines

Alle Schülerinnen und Schüler der Schule der Gemeinde Jonen und der Kreisschule Kelleramt halten sich an die folgende Schulordnung und respektieren die Anweisungen von Lehrpersonen und Hauswarten. Untereinander wird ein freundlicher Umgangston gepflegt, man grüsst und hilft einander, wo sich die Möglichkeit dazu bietet und wo die Erfordernisse dies verlangen.

Absenzen

Ist absehbar, dass eine Schülerin oder ein Schüler krankheitshalber mehrere Tage dem Unterricht fernbleiben muss, sollte die Klassenlehrperson so früh wie möglich telefonisch oder per E-Mail darüber informiert werden. Nach jeder Absenz ist sogleich, d. h. am ersten Schultag nach der Absenz, eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern mitzubringen. Urlaub bis maximal einen Tag für Familienanlässe oder wegen anderen wichtigen Gründen kann auf schriftliches Gesuch hin von der Klassenlehrperson bewilligt werden. Pro Schuljahr dürfen die Eltern für ihre Kinder 4x einen freien Schulhalbtag (Jokertag) schriftlich bei der Klassenlehrperson beantragen. Diese vier Halbtage dürfen auch kumuliert werden, d.h. es dürfen zum Beispiel zwei volle Tage beantragt werden. Am Ende des Schuljahres verfallen die nicht bezogenen Jokertage. Andere Urlaubsgesuche sind schriftlich und so früh wie möglich an die Schulleitung einzureichen. Während der Schulzeit an der Primarschule oder an der Kreisschule bewilligt die Schulleitung maximal einmal ein Gesuch auf Ferienverlängerung.

Schulweg

Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich auf dem Schulweg korrekt, anständig und aufmerksam, damit es zu keinen Unfällen oder Reklamationen kommt. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Velo, Mofa oder Motorroller zur Schule kommen, benützen den direkten Weg zum Velo- und Mofaunterstand und parkieren ihre Fahrzeuge so, dass keine anderen beschädigt werden. Zudem achten alle darauf, dass ihre Fahrzeuge in gutem Zustand sind, vor allem müssen das Licht und die Bremsen funktionieren. Schülerinnen und Schüler aus Jonen müssen sich zuvor mit der Schulleitung in Verbindung setzen, wenn sie ihr Fahrzeug auf dem Schulareal abstellen wollen.
Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe wie Exkursionen, Schulreisen oder Lager mitzubringen und dort zu konsumieren. Aus den erwähnten Gründen ist das Rauchen und generell der Konsum von allen Arten von Suchtmitteln auch auf dem Schulweg und auf dem Platz vor dem Joner Gemeindehaus untersagt. Fehlbare Schülerinnen und Schüler werden bestraft und deren Eltern werden informiert.

Pausen, Pausenkiosk, Zwischenstunden und Mittagszeit

Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule Jonen verbringen die grossen Pausen draussen. Ausnahmen kann die Pausenaufsicht oder die Klassenlehrperson bewilligen. Für die Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Kelleramt entscheidet jede Lehrperson für ihre Klasse, wo sich die Schülerinnen und Schüler während den Pausen aufhalten dürfen. Für die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler wird ein Pausenkiosk geführt.
Das Schulareal darf während den Unterrichtszeiten nicht ohne Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Während den Stundenplanzeiten sind die Schülerinnen und Schüler, die eine Zwischenstunde haben, entweder als Gast in einer andern Klasse oder im eigenen Schulzimmer. Den Schülerinnen und Schülern der Kreisschule steht über Mittag der Eingangsbereich und die Küche im Parterre des Schulhauses Pilatus zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Gemeinde Jonen im Untergeschoss des Schulhauses Pilatus einen Mittagstisch für alle Schulkinder an.

Suchtmittel

Das Mitbringen von Raucherwaren, Alkohol und generell Suchtmitteln aller Art auf das Schulgelände ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet. Ebenso ist der Konsum von all diesen Suchtmitteln verboten. Schülerinnen und Schüler, die berauscht den Unterricht besuchen, müssen sofort von den Eltern abgeholt werden und die Schulleitung leitet die nötigen Massnahmen ein.

Mobiltelefone, und Musikgeräte

Beim Betreten der Schulgebäude und während der ganzen Zeit innerhalb der Schulgebäude müssen die Mobiltelefone und alle andern elektrischen und elektronischen Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein. Ausnahmen kann die anwesende Lehrperson bewilligen. Auf dem gesamten Schulgelände ausserhalb der Schulgebäude sind während den Schulzeiten von 07.30 Uhr – 17.05 Uhr, ausgenommen Samstag, Sonntag und Mittwochnachmittag, die Mobiltelefone auf lautlos gestellt und Musikgeräte dürfen nur über Kopfhörer benützt werden. Keinesfalls dürfen Schulkameraden auf dem Pausenplatz oder in den Gängen fotografiert oder gefilmt werden.
Bei Regelverstoss wird das entsprechende Gerät eingezogen und kann erst am Ende des Schulhalbtages bei der entsprechenden Lehrperson wieder abgeholt werden.

Verhalten innerhalb der Schulanlage

In den Gängen und in den Zimmern wird nicht gerannt und man verhält sich leise, damit niemand durch übermässigen Lärm (Schreien, Kreischen, Poltern) gestört wird.
Die Schulhäuser und deren Einrichtungen werden sorgfältig behandelt. Mutwillige und fahrlässige Beschädigungen von Lehrmitteln und Einrichtungen werden auf Kosten der Eltern der fehlbaren Schülerinnen und Schüler instand gestellt oder ersetzt.
Es dürfen keine Kleider mit rassistischen, sexistischen oder anderen diskriminierenden Beschriftungen getragen werden.
Während des Unterrichts in den Schulzimmern wird auf das Tragen von Kopfbedeckungen (Kapuzen, Mützen, etc.) verzichtet; Ausnahmen: medizinische oder religiöse Gründe. Zur Schonung der Turnhallenböden dürfen keine Turnschuhe mit dunklen Sohlen getragen werden.
Der «rote Platz» und die Spielwiese dienen nicht als Freizeitfussballplatz, denn dafür steht der Spiel- und Sportplatz am Urnerweg zur Verfügung. Die Spielwiese darf nur betreten werden, wenn sie trocken oder schneebedeckt ist. Schuhe mit Stollen sind auf der Spielwiese nicht erlaubt. Schneeballschiessen ist nur auf der Spielwiese erlaubt, wobei keine Schneebälle auf das umliegende Gelände geschossen werden dürfen. Mit Velos, Mofas und Motorrollern darf nur bis zu den zwei Veloabstellplätzen gefahren werden; ansonsten ist auf dem ganzen Areal Fahrverbot. Ein Veloständer befindet sich bei der Einfahrt bei der Gemeindekanzlei, der andere beim Schulhaus Pilatus und der Mofa-/Motorrollerparkplatz vor der Turnhalle Pilatus. Die Schrägauffahrt (Metallrost) entlang des Schulhauses «Titlis» darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden.
An folgenden Orten gilt striktes Fahrverbot für Inlineskates, Skateboards, Kickboards und andere fahrbaren Untersätze:

  • auf dem roten Platz über der Turnhalle «Pilatus»  
  • in sämtlichen Schulhäusern
  • auf den grossen und kleinen Stufen im Pausenplatzareal
  • auf der Schrägauffahrt entlang des Schulhauses «Titlis»

Diese Schulordnung tritt per Januar 2021 in Kraft und ersetzt alle früheren Bekanntmachungen.

Wir danken für eine gute Zusammenarbeit!

Jonen im Januar 2021

Schulleitung und Lehrerschaft